Internationale Vereinbarungen zur Künstlichen Intelligenz: Die EU und der Europarat setzen neue Maßstäbe
Einführung
Die Europäische Union hat ein neues internationales Abkommen unterzeichnet, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) regeln soll. Dieses Abkommen, auch als KI-Konvention bekannt, soll den Schutz von Demokratie und Menschenrechten gewährleisten. Das Dokument wurde im Rahmen des Europarats entwickelt und ist das erste rechtsverbindliche Abkommen dieser Art mit internationaler Bedeutung.
Hintergrund und Bedeutung der KI-Konvention
Die Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch die EU und andere Mitgliedstaaten fand während einer informellen Konferenz der Justizminister in Vilnius, Litauen, statt. Věra Jourová, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, unterzeichnete stellvertretend für die EU.
Dieses Abkommen ist das erste internationale, rechtsverbindliche Instrument, das sich mit den Auswirkungen von KI auf die Menschenrechte auseinandersetzt. Es zielt darauf ab, eine KI zu fördern, die mit demokratischen Werten und Rechtsstaatlichkeit im Einklang steht. Weitere Unterzeichner sind unter anderem Andorra, Georgien, Island, Norwegen, die Republik Moldau, San Marino, das Vereinigte Königreich, Israel und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Inhalt und Zielsetzungen des Übereinkommens
Die KI-Konvention umfasst mehrere zentrale Elemente:
- Förderung einer KI, die mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist
- Transparenz bei KI-generierten Inhalten
- Verpflichtung zur gezielten Dokumentation
- Einführung von Schlüsselprinzipien für vertrauenswürdige KI
- Verpflichtung zum Risikomanagement
- Etablierung von Aufsichtsmechanismen zur Überwachung von KI-Aktivitäten
Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarats, betonte die Notwendigkeit, den zunehmenden Einsatz von KI zu regulieren, um bestehende Normen zu bewahren statt sie zu untergraben. Sie hofft, dass viele weitere Staaten dem Abkommen beitreten und es rasch ratifizieren, damit es in Kraft treten kann.
Kritik und Herausforderungen
Bereits während der Verhandlungsphase stieß die KI-Konvention auf Kritik. Ein zentraler Kritikpunkt war, dass die Konvention den Staaten zu viel Spielraum lasse und daher ihre Ziele nicht konsequent genug verfolge. Angela Müller von AlgorithmWatch äußerte Bedenken, dass der Europarat den Staaten überlasse, ob sie für den Umgang mit KI weiche Maßnahmen oder bindende Gesetze erlassen wollen. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte davor, dass die Konvention zu einer verpassten Gelegenheit werden könnte.
Kritisiert wurde ebenfalls, dass die Konvention keine klaren roten Linien für bestimmte KI-Anwendungen festlegt. Das Fehlen spezifischer Verbote für problematische Anwendungen wie Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit wurde als Schwachstelle angesehen. Zudem bemängeln Kritiker, dass die Konvention für den Privatsektor weniger strenge Regelungen vorsieht als für öffentliche Behörden.
Verhandlungen und Beteiligte
Die Verhandlungen zur KI-Konvention begannen im September 2022 und umfassten Beiträge von 68 internationalen Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Industrie und anderen Organisationen. Der Europarat, eine 1949 gegründete internationale Organisation mit 46 Mitgliedsländern, war federführend bei der Ausarbeitung des Übereinkommens. Er ist unabhängig von der EU und setzt sich für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein.
Zukünftige Entwicklungen und Implementierung
Nach der Unterzeichnung des Übereinkommens durch die EU und andere Staaten muss das Europäische Parlament noch zustimmen. Die EU-Kommission erarbeitet derzeit einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rats über den Abschluss des Übereinkommens.
Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Mitgliedstaaten das Übereinkommen umsetzen werden. In Deutschland besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung bestimmte KI-Anwendungen, wie die Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit, verbietet und somit die Lücken der Europarats-Konvention und des EU-KI-Gesetzes schließt.
Fazit
Die Unterzeichnung der KI-Konvention durch die EU und andere Staaten markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer globalen Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Trotz der Kritik und Herausforderungen, die das Abkommen mit sich bringt, stellt es einen bedeutenden Fortschritt dar, die Nutzung von KI im Einklang mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gestalten. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie erfolgreich die Implementierung und Durchsetzung der vereinbarten Regelungen sein wird.
Bibliografie
- https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/europarat-nimmt-ki-konvention-an
- https://www.boersen-zeitung.de/konjunktur-politik/usa-eu-und-grossbritannien-unterzeichnen-ki-konvention
- https://www.euractiv.de/section/innovation/news/eu-grossbritannien-usa-und-israel-unterzeichnen-ersten-ki-abkommen-der-welt/
- https://www.dr-datenschutz.de/ki-konvention-vom-europarat-verabschiedet/
- https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/erster-verbindlicher-internationaler-ki-vertrag-wird-unterzeichnet
- https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20230601STO93804/ki-gesetz-erste-regulierung-der-kunstlichen-intelligenz
- https://algorithmwatch.org/de/europarat-kunstliche-intelligenz/
- https://orf.at/stories/3368590/
- https://www.egovernment.de/europarat-verabschiedet-ki-konvention-a-b910725b2a8d642e8d9b1c709e741fe5/