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EU-Kommission präsentiert digitalen Omnibus zur Reform des Digitalrechts

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November 21, 2025

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für den sogenannten "Digitalen Omnibus" vorgelegt, der eine weitreichende Reform des EU-Digitalrechts vorsieht.
    • Das Reformpaket zielt darauf ab, die bestehende Gesetzgebung zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die EU als attraktiven Standort für digitale Innovationen zu stärken.
    • Im Fokus stehen Anpassungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des AI Acts, des Data Acts sowie Regelungen zur Cybersicherheit und zum Umgang mit Cookies.
    • Ein zentrales Element ist die Vereinfachung des KI-Trainings, indem die Nutzung personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen als berechtigtes Interesse eingestuft werden könnte.
    • Kritiker, darunter Datenschützer und zivilgesellschaftliche Organisationen, äußern Bedenken, dass der Digitale Omnibus zu einer Aushöhlung des Datenschutzes und einer Schwächung digitaler Grundrechte führen könnte.
    • Industrieverbände begrüßen hingegen Schritte zur Bürokratieentlastung, fordern jedoch teilweise noch weitergehende Maßnahmen.
    • Die vorgeschlagenen Änderungen sollen auch das Ende der Cookie-Banner einläuten, indem Einwilligungen zukünftig über Browser oder Betriebssysteme standardisiert verwaltet werden könnten.
    • Die Debatte um den Digitalen Omnibus unterstreicht die Spannung zwischen Innovationsförderung und dem Schutz individueller Rechte im digitalen Raum.

    EU-Digitalreform: Ein Blick auf den "Digitalen Omnibus" und seine potenziellen Auswirkungen

    Die Europäische Kommission hat mit der Vorstellung ihres Entwurfs für den sogenannten "Digitalen Omnibus" eine umfassende Debatte über die Zukunft des europäischen Digitalrechts angestoßen. Dieses ambitionierte Reformpaket hat das erklärte Ziel, die komplexe Landschaft der digitalen Regulierung in der EU zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Technologiesektor zu stärken. Die geplanten Änderungen berühren zentrale Gesetzgebungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den AI Act und den Data Act, was sowohl auf Zustimmung als auch auf erhebliche Kritik stößt.

    Intentionen der Kommission: Vereinfachung und Innovationsförderung

    Die Kommission begründet ihr Vorhaben mit der Notwendigkeit, einen kohärenteren und innovationsfreundlicheren Rechtsrahmen zu schaffen. Unternehmen sind in den letzten Jahren mit einer Vielzahl neuer digitaler Verordnungen konfrontiert worden, deren Zusammenspiel oft komplex und schwer zu handhaben ist. Der Digitale Omnibus soll hier Abhilfe schaffen, indem er:

    • Regelwerke wie den Data Act, den Data Governance Act und die Open-Data-Richtlinie konsolidiert.
    • Prozesse bei der Anwendung von KI-Systemen durch technische und organisatorische Anpassungen des AI Acts erleichtert.
    • Die DSGVO in bestimmten Bereichen präzisiert, um die Umsetzung für Unternehmen praktikabler zu gestalten.
    • Ein einheitliches Meldeportal für Cybersicherheitsvorfälle einführt, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden.

    Besonders die Vereinfachung der Cookie-Regelungen, die das Ende der allgegenwärtigen Cookie-Banner bedeuten könnte, wird als Entlastung für Nutzer und Unternehmen gleichermaßen bewertet. Die Idee ist, dass Nutzer ihre Präferenzen direkt in Browsern oder Betriebssystemen hinterlegen können, welche dann automatisch an Websites übermittelt werden.

    Kontroversen und Bedenken: Datenschutz und digitale Souveränität

    Trotz der von der Kommission betonten Ziele der Vereinfachung und Stärkung Europas im digitalen Wettbewerb, rufen die Entwürfe auch erhebliche Bedenken hervor. Insbesondere Verbraucher- und Datenschützer sehen die Gefahr einer Aushöhlung etablierter Schutzstandards:

    • DSGVO-Anpassungen: Kritisiert wird die geplante Möglichkeit, die Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI-Modellen unter bestimmten Voraussetzungen als "berechtigtes Interesse" einzustufen. Dies könnte die Schwelle für die Datenverarbeitung senken und Widersprüche für Betroffene erschweren.
    • Definition sensibler Daten: Die Kommission schlägt vor, die Definition von sensiblen Daten in Artikel 9 DSGVO enger zu fassen. Daten, aus denen sensible Merkmale nur indirekt abgeleitet werden können, sollen demnach nicht mehr automatisch als besonders schützenswert gelten.
    • Auskunftsansprüche: Die von der Kommission beabsichtigte Einschränkung von Auskunftsansprüchen, die angeblich missbräuchlich genutzt werden, wird von Datenschützern als ungerechtfertigt kritisiert, da es hierfür keine substanziellen Belege gebe.
    • KI-Verordnung: Auch die geplanten Änderungen am AI Act, wie die Verlängerung von Übergangsfristen und die Schaffung von Sonderregeln für KMU, werden von einigen als eine Aufweichung der ursprünglichen Schutzziele interpretiert.

    Zivilgesellschaftliche Organisationen und einzelne EU-Parlamentarier äußern die Sorge, dass der Digitale Omnibus einen "Rückschritt für digitale Grundrechte" darstellen könnte. Die Betonung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit dürfe nicht auf Kosten des Datenschutzes und der digitalen Souveränität gehen. Es wird befürchtet, dass die EU in ihrer Angst, den Anschluss an große Technologiekonzerne aus den USA und China zu verlieren, ihre eigenen Werte und Schutzmechanismen schwächt.

    Positionen der Interessengruppen

    Die Reaktionen auf den Digitalen Omnibus sind vielschichtig:

    • Industrieverbände: Deutsche Industrieverbände wie Bitkom, BDI und ZVEI begrüßen die Bemühungen um Bürokratieabbau und die Verschiebung von Vorschriften für Hochrisiko-KI. Sie fordern jedoch teilweise noch weitergehende Erleichterungen, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu steigern.
    • Datenschützer und Zivilgesellschaft: Organisationen wie noyb und die Verbraucherzentrale warnen vor einer Schwächung der DSGVO und des AI Acts. Sie betonen die Bedeutung des Datenschutzes als Grundrecht und sehen in den Kommissionsvorschlägen ein "Geschenk an Big Tech".
    • Politische Fraktionen im EU-Parlament: Auch innerhalb des EU-Parlaments formiert sich Widerstand. Fraktionen der Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen äußern Bedenken hinsichtlich der Aushöhlung von Datenschutzstandards und der Schwächung der KI-Regulierung.

    Die Debatte verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach technologischer Innovation und der Notwendigkeit, grundlegende Rechte und europäische Werte im digitalen Raum zu schützen. Die Frage, ob die geplanten Änderungen tatsächlich zu einer effizienteren und konsistenteren Umsetzung der Digitalgesetze führen oder ob sie unbeabsichtigte Konsequenzen für den Datenschutz und die digitale Souveränität Europas haben, bleibt Gegenstand intensiver Diskussionen.

    Praktische Konsequenzen für Unternehmen

    Für Unternehmen in der EU zeichnet sich kein abrupter Kurswechsel ab, jedoch ein präziserer Rechtsrahmen. Unabhängig von der finalen Ausgestaltung des Digitalen Omnibus wird empfohlen, eine proaktive Haltung einzunehmen:

    • Datenklassifikation: Eine belastbare Unterscheidung zwischen anonymisierten, pseudonymisierten und personenbezogenen Daten wird an Bedeutung gewinnen.
    • Zweckbindung und Kompatibilität: Die Dokumentation der Zweckbindung und die Prüfung der Kompatibilität bei der Nutzung bestehender Daten für KI-Training werden zentral.
    • Transparenzpflichten: Die Anforderungen an eine verständlich kommunizierte, modulare Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten steigen.
    • Konsistente Compliance-Architektur: Unternehmen sollten ihre internen Prozesse so gestalten, dass sie nachvollziehbar, prüffähig und bei Bedarf erweiterbar sind, um neue Vorgaben schrittweise integrieren zu können.

    Fazit und Ausblick

    Der Digitale Omnibus der EU-Kommission stellt einen Versuch dar, die europäische Digitalgesetzgebung zu straffen und an die rasanten technologischen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz, anzupassen. Die erklärten Ziele sind der Abbau von Bürokratie und die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Die Diskussionen um den Entwurf zeigen jedoch, dass die Balance zwischen Innovationsförderung und dem Schutz individueller Rechte eine komplexe Herausforderung darstellt.

    Die kommenden Monate werden zeigen, in welchem Umfang die Vorschläge der Kommission im weiteren politischen Prozess von Rat und Parlament angenommen werden. Für Unternehmen ist es ratsam, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und ihre internen Prozesse frühzeitig auf die sich abzeichnenden Veränderungen auszurichten, um eine tragfähige Compliance zu gewährleisten.

    Bibliography: - Zandt, Florian. "Digitaler Omnibus: Die EU opfert Datenschutz und Souveränität auf dem KI-Altar." t3n, 20. November 2025. - "Digitaler Omnibus: Die EU opfert Datenschutz und Souveränität auf dem KI-Altar." FinanzNachrichten.de, 21. November 2025. - "Digital Omnibus: Plant die EU-Kommission den Kahlschlag im Datenschutz?" Beck.de, 19. November 2025. - "„Digitaler Omnibus“: EU-Kommission will Datenschutzgrundverordnung und KI-Regulierung schleifen." netzpolitik.org, 7. November 2025. - "„Digitaler Omnibus“: EU-Kommission will Datenschutzgrundverordnung und KI-Regulierung schleifen." netzpolitik.org, 7. November 2025. - "„Digitaler Omnibus“: Größter Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU." netzpolitik.org, 13. November 2025. - "Digital Omnibus: EU-Kommission legt Entwurf vor." Heuking Kühn Lüer Wojtek, 13. November 2025. - "EU-Kommission entschärft AI Act und DSGVO." Netzwoche, 20. November 2025. - Budras, Corinna, Hanna Decker, and Werner Mussler. "EU-Digital-Omnibus: Das Ende der Cookie-Banner." Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. November 2025.

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