In einem jüngsten Vorfall hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) den Social-Media-Giganten Meta abgemahnt. Der Grund: Meta plant, die Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) zu verwenden. Dies soll ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen geschehen, was für erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sorgt. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die Reaktionen der Beteiligten und die möglichen Konsequenzen dieses Schrittes.
Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, hat seine Nutzer in den letzten Tagen über eine Anpassung der Datenschutzrichtlinien informiert. In einer E-Mail wurde angekündigt, dass die Datenschutzrichtlinie aktualisiert wird, um die Ausweitung von KI bei Meta zu berücksichtigen. Die Nutzer wurden dabei auch auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen. Das Unternehmen plant, Inhalte wie Beiträge, Fotos und Nachrichten zu verwenden, um seine KI-Modelle zu trainieren. Dies hat zu einer Welle der Besorgnis geführt, insbesondere bei den Verbraucherschutzorganisationen.
Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert vor allem das umständliche Widerspruchsverfahren, das Meta seinen Nutzern auferlegt hat. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Nutzer aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten für das KI-Training verwendet werden. „Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich“, so ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Zudem wurde kritisiert, dass Meta standardmäßig eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek vornimmt. Nutzer der Facebook-App erhalten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus ihrem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten.
Meta hingegen sieht keinen Verstoß gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der E-Mail an die Nutzer heißt es: „Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.“ Das Unternehmen ist der Ansicht, dass das berechtigte Interesse ausreicht, um die Daten ohne explizite Zustimmung der Nutzer zu verwenden.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, erklärte: „Meta macht es sich hier zu einfach. Die Verwendung privater Daten für das Training einer Künstlichen Intelligenz darf nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geschehen.“ Die Verbraucherzentrale NRW fordert von Meta eine Unterlassungserklärung und hat dem Konzern eine Frist bis zum 19. Juni 2024 gesetzt. Sollte Meta die Frist verstreichen lassen, steht der Klageweg offen. „Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein. Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten“, so Schuldzinski weiter.
Sollte Meta die Unterlassungserklärung nicht abgeben, könnten rechtliche Schritte folgen. Dies könnte zu einer erheblichen Verzögerung in Metas KI-Entwicklungsplänen führen und möglicherweise auch finanzielle Strafen nach sich ziehen. Darüber hinaus könnte dies das Vertrauen der Nutzer in den Konzern weiter untergraben und zu einem Rückgang der Nutzerzahlen führen. Für Meta steht viel auf dem Spiel, da die Weiterentwicklung ihrer KI-Modelle ein wesentlicher Bestandteil ihrer zukünftigen Geschäftsstrategie ist.
Meta bietet die Möglichkeit, über Online-Formulare bei Facebook und Instagram Widerspruch einzulegen. Die Formulare sind jedoch nur schwer zu finden und die Nutzer müssen eine Begründung liefern, warum ihre Daten nicht verwendet werden sollen. Erste Meldungen von Betroffenen klingen jedoch positiv: Einige berichten, dass ihre Widersprüche bereits akzeptiert wurden, ohne dass sie eine lange Begründung schreiben mussten.
Der Streit zwischen Meta und der Verbraucherzentrale NRW zeigt einmal mehr die Spannungen zwischen den großen Tech-Konzernen und den Datenschutzbehörden. Während Meta auf das berechtigte Interesse pocht, sehen die Verbraucherschützer die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer verletzt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Meta auf die Forderungen eingeht oder ob es zu einem Rechtsstreit kommt. In jedem Fall bleibt das Thema Datenschutz in der digitalen Welt ein heißes Eisen, das auch in Zukunft für Diskussionen sorgen wird.
- https://www.industry-of-things.de/verbraucherzentrale-mahnt-meta-wegen-ki-training-mit-nutzerdaten-ab-a-5c75bfe596e1352f7fdd20d7b60d4730/
- https://de.marketscreener.com/kurs/aktie/META-PLATFORMS-INC-10547141/news/Verbraucherzentrale-mahnt-Meta-wegen-KI-Training-mit-Nutzerdaten-ab-46962758/
- https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/dpa-afx/verbraucherzentrale-mahnt-meta-wegen-ki-training-mit-nutzerdaten-ab/4472079/
- https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/ihre-daten-bei-facebook-und-instagram-fuer-ki-so-widersprechen-sie-95646
- https://www.flz.de/verbraucherzentrale-mahnt-meta-wegen-ki-training-ab/cnt-id-ps-95aa9d3e-9ca9-4f40-a6a6-4ae329b1ddc6
- https://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/23875678_Verbraucherzentrale-mahnt-Meta-wegen-KI-Training-ab.html
- https://www.rhein-zeitung.de/deutschland-und-welt/wirtschaft_artikel,-verbraucherzentrale-mahnt-meta-wegen-kitraining-ab-_arid,2663308.html
- https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/datenschutz-verbraucherzentrale-mahnt-meta-wegen-ki-training-ab-id71056351.html
- https://www.mittelhessen.de/wirtschaft/wirtschaft-deutschland/verbraucherzentrale-mahnt-meta-wegen-ki-training-ab-3689951