In den letzten Jahrzehnten hat die Künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung gewonnen und findet mittlerweile in zahlreichen Bereichen Anwendung. Ein besonders sensibles Feld ist der Einsatz von KI-Technologien bei der Polizei und in der Verbrechensbekämpfung. Die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette nach 30 Jahren auf der Flucht hat in Deutschland eine intensive Diskussion über den Einsatz von KI bei der Polizei ausgelöst. Während Journalisten der Rechercheplattform "Bellingcat" das 30 Jahre alte Fahndungsfoto von Klette mithilfe von KI-Technologien mit Bildern aus dem Internet verglichen und so auf die Spur der Gesuchten kamen, ist ein derartiger Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch die Polizei rechtlich stark eingeschränkt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind streng: Ermittler dürfen das Internet nicht willkürlich und flächendeckend mit KI-Software durchforsten. Dies führt zu einer Debatte über das Gleichgewicht zwischen Datenschutz und effizienter Verbrechensbekämpfung. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, argumentiert, dass der Datenschutz nicht länger Täterschutz sein dürfe, insbesondere wenn es um gesuchte Terroristen oder andere Schwerstkriminelle gehe. Union und CDU-Innenpolitiker fordern dementsprechend eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, um der Polizei den Einsatz moderner Technologien zu erleichtern.
Auf der anderen Seite stehen Datenschützer und Bürgerrechtler, die vor einem Überwachungsstaat warnen. Konstantin Kuhle, FDP-Fraktionsvize im Bundestag, betont die Wichtigkeit, dass sich Bürger im öffentlichen Raum bewegen können, ohne ständig identifizierbar zu sein. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verweist auf die strengen rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von KI. Laut EU-Datenschutz-Grundverordnung ist die Verarbeitung biometrischer Daten ohne explizite Einwilligung der betroffenen Personen verboten.
Die Diskussion um den KI-Einsatz bei der Polizei wirft grundlegende Fragen auf: Wie können moderne Technologien zum Schutz der Bevölkerung eingesetzt werden, ohne dabei die Privatsphäre und bürgerlichen Freiheiten zu gefährden? Wie kann der Rechtsstaat sicherstellen, dass der Einsatz von KI nicht zu Fehlern oder Diskriminierung führt? Diese Fragen sind nicht nur technischer, sondern auch ethischer und rechtlicher Natur und erfordern eine sorgfältige Abwägung sowie eine transparente und öffentliche Diskussion.
Die Debatte um den KI-Einsatz bei der Polizei zeigt, dass Deutschland vor einer Herausforderung steht, wenn es darum geht, die Möglichkeiten der modernen Technologie zu nutzen, ohne dabei die rechtsstaatlichen Prinzipien und den Schutz der Bürgerrechte zu vernachlässigen. Die Entwicklung und Implementierung von KI-Lösungen in der Strafverfolgung muss daher auch weiterhin unter Berücksichtigung dieser sensiblen Balance erfolgen.
Quellen:
- Kain, Florian; Harbusch, Nikolaus; Puskepeleitis, Daniel. (2024, 1. März). Nach RAF-Fahndung: Debatte um KI-Einsatz bei der Polizei. BILD.
- TheLocalGermany. (2024, 1. März). Nach RAF-Fahndung: Debatte um KI-Einsatz bei der Polizei. TheLocalGermany.
- Maksan, Oliver. (2024, 28. Februar). Daniela Klette, ehemalige RAF-Terroristin, nach 30 Jahren Fahndung verhaftet. NZZ.
- Schulze, Tobias. (2024, 18. Februar). SEK sucht Rentner. taz.