In den letzten Jahren hat der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in verschiedenen Bereichen der Arbeits- und Sozialverwaltung deutlich zugenommen. Insbesondere Jobcenter stehen vor großen Herausforderungen, die durch den demografischen Wandel und drohende Personalengpässe bedingt sind. Die Bundesregierung betrachtet daher den Einsatz von KI als einen wesentlichen Hebel, um Mitarbeiter zu entlasten und Prozesse zu optimieren.
Ein prominentes Beispiel für den Einsatz von KI in Jobcentern ist das Projekt "Adest". Hierbei handelt es sich um ein algorithmisches Entscheidungssystem, das Daten aus Stellenofferten in unstrukturierten Datei-Formaten wie E-Mails oder PDFs extrahiert und automatisiert in das Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem (VerBIS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) überführt. Mitarbeiter erhalten ein vorausgefülltes Stellenangebot mit allen wesentlichen Attributen, was ihnen ermöglicht, sich auf die inhaltliche Gestaltung zu konzentrieren.
Ein weiteres Beispiel ist der Einsatz von Maschinenlernen bei der Antragstrecke zum Einstiegsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) über das Portal www.jobcenter.digital. Hier werden Inhalte aus online eingereichten Arbeitsverträgen extrahiert und eine Dokumentenklassifikation vorgenommen. Dies ermöglicht den Mitarbeitern der Jobcenter eine Vor-Selektierung der Dokumente und reduziert die Notwendigkeit einer detaillierten Sichtung aller eingereichten Unterlagen.
Ein weiterer wichtiger Einsatzbereich von KI in den Jobcentern ist die Betrugserkennung. Die BA nutzt KI, um jährlich rund 150.000 Studienbescheinigungen für Kindergeldbewilligungen zu überprüfen und Betrugsversuche zu erkennen. Diese Technologie ermöglicht medienbruchfreie Antragsprozesse sowie Selbstbedienungsangebote und liefert Entscheidungsvorschläge zur Leistungsbearbeitung.
Die BA testet derzeit auch einen Voice-Bot, der die Mitarbeiter in den Service-Centern entlasten könnte, indem er telefonische Anliegen der Bürger selbstständig löst. Zudem könnte eine KI-basierte Spracherkennung den Fachdiensten der BA, wie dem Ärztlichen Dienst und dem Berufspsychologischen Service, erhebliche Erleichterungen bringen. Dokumente wie Gutachten und Stellungnahmen, die bisher händisch geschrieben werden mussten, könnten nun automatisch erstellt werden.
Andrea Nahles, die Chefin der BA, betonte zum Digitaltag im Juni, dass rund 40 Prozent der Mitarbeiter in den kommenden zehn Jahren durch Altersabgänge und Fluktuation die BA verlassen werden. Digitalisierung und der Einsatz von KI seien daher notwendig, um die Dienstleistungen der BA in gleicher oder besserer Qualität anbieten zu können. Dies gebe den Angestellten mehr Zeit für die persönliche Beratung und individuelle Anliegen.
Die SPD-Politikerin Andrea Nahles rief 2022 eine Automatisierungsoffensive aus. Stefan Latuski, der IT-Beauftragte der BA, ergänzte, dass KI vor allem positive Veränderungen in der öffentlichen Verwaltung bewirken könne. Entscheidend sei, dass KI und Automatisierung Hand in Hand gehen und menschenfreundlich gestaltet würden.
Der Einsatz von KI in Jobcentern bringt jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch Herausforderungen und Risiken mit sich. Laut einer Analyse von Algorithm Watch können schlecht programmierte Systeme oder schlechte Datenqualität zu Diskriminierung führen. Beispielsweise könnte eine Software für eine offene Stelle als Programmierer nur Männer vorschlagen, wenn sie aus den Daten der Vergangenheit gelernt hat, dass der Vermittlungserfolg bei Männern höher ist.
Algorithm Watch spricht sich für Automatisierung aus, fordert jedoch klare Regeln. Es müsse eine Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen durch eine Aufsichtsbehörde oder ein anderes Verfahren geben. Auch führende Wissenschaftler auf dem Gebiet der Wirtschaftsethik plädieren für eine bessere Nachvollziehbarkeit. Christoph Lütge, Professor für Wirtschaftsethik an der TU München, betont, dass Entscheidungen in einem demokratischen Staat nachvollziehbar sein müssen.
Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass die Automatisierung bisher manuelle Arbeiten abbildet und jederzeit Transparenz gegeben ist. Eine Diskriminierung von Kunden aufgrund des Einsatzes von IT-Verfahren sei rechtlich nicht zulässig und daher systemseitig nicht möglich. Wie genau die Behörde die Algorithmen und die Qualität der Daten überprüft, um Diskriminierungseffekte auszuschließen, bleibt jedoch unbeantwortet.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Jobcentern bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere in Zeiten drohender Personalengpässe. Automatisierung und KI können Mitarbeiter entlasten, Prozesse effizienter gestalten und die Qualität der Dienstleistungen verbessern. Dennoch müssen Herausforderungen und Risiken, wie die Gefahr von Diskriminierung, durch klare Regeln und eine bessere Nachvollziehbarkeit adressiert werden, um die Vorteile der Technologie voll ausschöpfen zu können.